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24.08.2018
Pressemitteilung
Kultusministerium Niedersachsen 

LT August-Plenum TOP 24: Schriftliche Antwort auf die mündl. Anfrage Nr. 30 "Unbesetzte Schulleiterstellen in der Wesermarsch"

Abgeordnete Horst Kortlang, Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP)Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der LandesregierungVorbemerkung der AbgeordnetenDie Schulleiterstellen an den Gymnasien Nordenham und Brake sowie an den Berufsbildenden Schulen in der Wesermarsch (Standorte Brake, Nordenham und Elsfleth) sind allesamt seit einem Jahr unbesetzt. Alle drei Stellen sind durch Eintritt der vorherigen Stelleninhaber in den Ruhestand vakant geworden....
Abgeordnete Horst Kortlang, Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP)Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der LandesregierungVorbemerkung der AbgeordnetenDie Schulleiterstellen an den Gymnasien Nordenham und Brake sowie an den Berufsbildenden Schulen in der Wesermarsch (Standorte Brake, Nordenham und Elsfleth) sind allesamt seit einem Jahr unbesetzt. Alle drei Stellen sind durch Eintritt der vorherigen Stelleninhaber in den Ruhestand vakant geworden. Das Freiwerden der Stellen war also abzusehen. Dennoch sind die Stellen bis heute unbesetzt:Vorbemerkung der LandesregierungWiederzubesetzende Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen werden - sofern möglich - etwa zehn bis zwölf Monate vor der zu erwartenden Vakanz im monatlich erscheinenden Schulverwaltungsblatt (SVBl) landesweit ausgeschrieben sowie auf der Homepage des Kultusministeriums bekanntgegeben. Für die Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter an Gymnasien und Gesamtschulen sowie an berufsbildenden Schulen ist das Kultusministerium zuständig; für die Besetzung von entsprechenden Stellen an den übrigen Schulformen die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB). Das gesamte Verfahren dauert in der Regel zehn bis zwölf Monate. Dieser Zeitraum kann in Ausnahmefällen überschritten werden. Diese können insbesondere sein:Verlangen einer zweiten Ausschreibung durch die Gleichstellungsbeauftragte gem. § 11 Abs. 2 Niedersächsisches...

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